Arbeitsgericht Köln diskreditiert ehrenamtliche Vorstandsarbeit

Mit großer Empörung möchten wir euch über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln informieren, die das ehrenamtliche Engagement unserer Vorstandsmitglieder diskreditiert. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens hat das Arbeitsgericht Köln in zweiter Instanz, unterstützt durch das Landesarbeitsgericht NRW, die Unterschrift von Beiratsmitgliedern, welche zum erweiterten Vorstand gehören, auf einem Arbeitszeugnis für unzulässig erklärt. Wir sind zutiefst enttäuscht über diese Entscheidung und möchten unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen.

Der Solibund ist auf das ehrenamtliche Engagement seiner Vorstandsmitglieder angewiesen, um seine wichtige Arbeit für die Gemeinschaft zu leisten. Unsere Vorstandsmitglieder investieren ihre Zeit, ihr Fachwissen und ihre Leidenschaft, um den Solibund voranzubringen und unsere Ziele zu erreichen. Sie setzen sich unermüdlich dafür ein, den Menschen in Not zu helfen und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Es ist bedauerlich, dass das Arbeitsgericht Köln und das Landesarbeitsgericht NRW die Bedeutung dieses ehrenamtlichen Engagements nicht anerkennen. Die Entscheidung, die Unterschrift von Beiratsmitgliedern auf einem Arbeitszeugnis abzulehnen, stellt eine Missachtung ihrer wertvollen Arbeit dar. Unsere Vorstandsmitglieder tragen eine hohe Verantwortung und nehmen diese mit großem Engagement wahr. Sie setzen sich für das Personal ein, kümmern sich um Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tragen dazu bei, dass der Solibund reibungslos funktioniert.

Die Ablehnung der Unterschrift auf dem Arbeitszeugnis ist nicht nur eine persönliche Diskreditierung der betroffenen Beiratsmitglieder, sondern eine Geringschätzung des gesamten ehrenamtlichen Engagements. Ehrenamtliche Arbeit ist das Rückgrat unserer Organisation, und wir sollten stolz darauf sein, dass wir Vorstandsmitglieder haben, die sich in dieser Weise einbringen.

Wir möchten alle unsere Mitglieder und Unterstützer aufrufen, sich solidarisch zu zeigen und gegen diese ungerechtfertigte Entscheidung einzustehen. Gemeinsam können wir die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements betonen und die Unterstützung unserer Vorstandsmitglieder sicherstellen.